Das Volumen an Übernachtungen gegen Entgelt in privaten Unterkünften hat mit dem Aufkommen von Plattformen wie Airbnb, BnB, CouchSurfing, usw. stark zugenommen. Beherberger kennen oftmals § 16 des Gastgewerbegesetzes vom 25. Januar 1996 (BGS 943.11) nicht, oder scheuen den Aufwand, ihre Gäste mittels Meldescheines der Polizei zu melden.
Um diesem Umstand entgegenzuwirken wurde eine Weblösung entwickelt, über die sich Beherberger mittels bestehendem ZUGLOGIN anmelden und ihre Gäste über ein Onlineformular einfach erfassen können. Die Daten werden danach automatisch der Zuger Polizei übermittelt.
Moderne Individuallösung für den Kanton Zug
Die Applikation zur Online-Erfassung von Gastmeldescheinen ist eine webbasierte Lösung. Sie unterstützt den Benutzer durch eine übersichtliche, moderne Darstellung des Formulars und mittels mehrsprachigen Hilfetexten.
Es werden alle gängigen Browser sowie mobile Geräte (Smartphone/Tablets) unterstützt.
Design und Integration
Das Design wurde gemäss Vorgaben des Kantons Zug erstellt und fügt sich nahtlos in die bestehende Landschaft ein. Zur Authentifizierung wurde das sichere ZUGLOGIN des Kantons integriert.
Erfolgreiche Einführung
Pünktlich zum eidgenössischen Schwing- und Älplerfest 2019 in Zug wurde die Applikation erfolgreich eingeführt.
Schnittstellen
Für die weitere Verarbeitung in bestehenden Systemen wurde eine Schnittstelle entwickelt, welche die Daten aufbereitet und per SFTP übermittelt.
Architektur
Die Applikation basiert auf einer modernen, mehrschichtigen Architektur. Sie wurde mit der performanten, schlanken Microsoft- .NET- Core Technologie umgesetzt und verwendet im UI die bewährten, benutzerfreundlichen Komponenten der DevExtreme-Suite von DevExpress.