Die Bearbeitung von Sonderbewilligungen für Pflanzenschutzmittel im Kanton Zürich ist aufgrund der Vielzahl an Anträgen sehr aufwändig. Jährlich müssen zahlreiche Bewilligungen parzellenscharf erfasst werden, was die Fachstellen stark fordert. Um diesen Prozess zu vereinfachen, wurde eine elektronische Lösung entwickelt. Diese soll die Anträge effizienter gestalten und regionale Bewilligungen weitestgehend vermeiden.
Masse an Formularen
Stellen Sie sich vor, dass zur Bekämpfung eines Schädlings beim Anbau von Raps beim Einsatz eines entsprechenden Pflanzenschutzmittels jeweils eine Sonderbewilligung eingeholt werden muss. Bei einer jährlichen Rapsanbaufläche von rund 2000 ha im Kanton Zürich ist deshalb die Flut von Sonderbewilligungsanfragen nur schon für diese eine Kultur überwältigend.
Im Jahr 2023 musste die Fachstelle Pflanzenschutz deshalb mehrmals von der Möglichkeit der Erteilung einer regionalen Sonderbewilligung Gebrauch machen. Da aber eine sonderbewilligungspflichtige Pflanzenschutzmittel-Anwendung grundsätzlich parzellenscharf erfasst werden muss, entwickelten die Fachstellen Pflanzenschutz und Gemüsebau zusammen mit einem IT-Partner eine elektronische Lösung. Somit sollen regionale Sonderbewilligungen künftig weitestgehend vermieden werden können.
Einfache Bedienung
Die schlanke Benutzeroberfläche bietet einen einfachen Einstieg in das neue Programm. Im Antragsformular leiten die Dropdown-Menüs durch den Prozess und die erfolgten Angaben zu den Bewirtschaftungseinheiten bleiben auch für spätere Anträge gespeichert. Die Bedienung kann auch draussen im Feld am Smartphone erfolgen und bei einem positiven Bescheid erfolgt eine Benachrichtigung per E-Mail. Das Portal bündelt dann die ausgestellten Sonderbewilligungen in einer Übersicht und generiert jeweils eine druckfähige PDF-Datei.
Freigaben für Lohnunternehmen
Einige Lohnunternehmen bieten einen «Pflanzenschutz-Vollservice» an. Hierzu kann der Auftraggeber den Zugriff auf sein Sonderbewilligungs-Portal freigeben, sodass Anträge auch direkt durch den Dienstleister gestellt werden können. Gleichzeitig hat der Bewirtschafter, welcher für die Einhaltung des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) die Gesamtverantwortung trägt, immer den vollen Überblick über alle offenen Anträge und über die auf seinen Betrieb ausgestellten Sonderbewilligungen.
Start im Sommer 2024
Die IT-Lösung steht nun seit August 2024 zur Verfügung. Das bisherige analoge Verfahren wird dann schrittweise abgelöst.